CANNABISPFLANZEN IM KLEINGARTEN
Gemäß Entscheidung des Bundesrates trat das CanG 20/10426 per 01.04.2024 in Kraft. Das Wichtigste vorab:
Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist auch nach Inkrafttreten des CanG nicht erlaubt !
Der Anbau von Pflanzen ist lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Und das Wohnen im Kleingarten ist gemäß Bundeskleingartengesetz grundsätzlich nicht erlaubt! Auch eine Nutzung von Kleingartenflächen durch „Anbauvereinigungen“ im Rahmen eines Kleingartenpachtvertrages ist zum Anbau nicht möglich, da ein Pachtvertrag nur mit natürlichen Personen möglich ist. Weiterhin sind die gemäß § 23 Abs. 3 CanG geforderten Hürden im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes im Kleingarten nicht möglich.
Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass wir bei Zuwiderhandlungen unverzüglich Strafanzeige stellen!
Für den Vorstand
Gez. Petra Nickel Gez. Uwe Hölscher