Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
auch wenn es die kahlen Hecken, Gebüsche und Bäume noch nicht vermuten lassen, der Frühling naht mit aller Macht.
Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz
vom 1. März bis 30. September
Hecken und Sträucher nicht mehr gerodet oder radikal zurückgeschnitten werden dürfen, um die heimische Tierwelt, insbesondere die Singvögel, zu schützen.
Nur leichte Form- und Pflegeschnitte an Hecken und Sträuchern sind erlaubt.
Wer während der Verbotszeit dennoch Radikalschnitte vornimmt, muss mit empfindlichen Strafen, z. B. Geldbußen bis 50.000 €, rechnen!
Wir bitten Euch, das zu beachten!
Mit freundlichem Gruß
DER VORSTAND