Ruhestörungen:
durch den Betrieb von Radio-Fernsehgeräten usw. sind zu unterlassen,
durch Maschineneinsatz einschl. Rasenmäher und bei Bauarbeiten sind so gering wie möglich zu halten.
Sie sind nur zulässig von montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr, sowie sonnabends von 7.00 bis 13.00 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen.
Ausnahmen sind nur zulässig bei der Beschäftigung von Handwerkern, welche im Stundenlohn arbeiten.
Es gibt keine Ausnahmen bei Heckenschnitt.
Die Gartenordnung gilt das gesamte Jahr.
Der Vorstand